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Beihilfen und Rechtliches

ÖH WU Sozialaktion 2024

Du bekommst die Teuerung von allen Seiten zu spüren? Wir sind für dich da!

Heuer haben es viele Studierende besonders schwer. Mieten, Energie, Lebensmittel. Seit Jahren unterstützt die ÖH WU im Rahmen der Sozialaktion WU-Studierende in finanziellen Notlagen mit einer Einmalzahlung. Dieses Jahr findet die Sozialaktion im April statt. 

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aktualisiert am 22.04.2024
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Antrag findest du hier! Du kannst auch den Antrag hier elektronisch stellen! 

Was ist das Besondere an der Sozialaktion?

  • Wir können mehr WU-Studierende unterstützen, da alle antragsberechtigt sind, die ein ordentliches Studium an der WU Wien betreiben.
  • Erstsemestrige des WS23/24 können ebenfalls einen Antrag stellen.
  • Die Kriterien sind so gestaltet, dass die Studierenden, die wirklich dringend Unterstützung benötigen, sie ausreichend bekommen.

Die ÖH WU Sozialaktion 2024 besteht aus:

  • einem Grundbetrag, den alle förderungswürdigen Anträge erhalten
  • einem Bonus für Studierende mit min. einem Kind
  • einem Bonus für besondere Leistungen im Studium

Wie bekommst du Unterstützung? 

Du musst zwischen 01.04. und 22.04.2024 (23:59 Uhr) einen Antrag stellen.
 Du hast drei Optionen, den Antrag einzureichen:

ACHTUNG: Verlängert bis Ende April!

  • Option 1: Antrag online hier ausfüllen
  • Option 2: Antrag herunterladen, online ausfüllen und direkt einreichen unter soziales@oeh-wu.at 
  • Option 3: Antrag herunterladen, ausfüllen und im Beratungszentrum der ÖH WU abgeben

 Welche Kriterien musst du für den Grundbetrag erfüllen?


1. Du musst eine Mindestanzahl von ECTS erreicht haben:

  • Nicht berufstätige Antragsteller*innen: mindestens 16 ECTS durchschnittlich pro Semester
  • Berufstätige Antragsteller*innen (ÜBER der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 518,44 monatlich beschäftigt): durchschnittlich 8 ECTS pro Semester.

2. Berücksichtigt werden: dein Einkommen + Einkommen der Eltern bzw. des Partners, Familiengröße, jeweilige Wohnsituation, die Lebenshaltungskosten sowie außergewöhnliche Belastungen.

Was gilt für Erstsemestrige?

Auch Erstsemestrige sollen nicht von der Sozialaktion ausgeschlossen werden. In diesem Fall ist lediglich der Nachweis von abgeschlossenem STEOP (16 ECTS) erforderlich.

 Wie bekomme ich den Leistungsbonus?

Trotz finanzieller Schwierigkeiten und der damit einhergehenden Mehrfachbelastung werden in vielen Fällen beachtliche Studienleistungen erbracht. Diesen Studierenden wollen wir als ÖH WU mit einem Bonus Anerkennung zollen. Wenn du im Betrachtungszeitraum durchschnittlich mindestens 24 ECTS erreicht hast – wobei das Semester mit der niedrigsten Leistung außer Betracht bleibt – bekommst du einen Leistungsbonus. 

Wie bekomme ich den Kinderbonus? 

Kinder bedeuten einen erheblichen finanziellen Mehraufwand. Fehlende Rahmenbedingungen (leistbare Kinderbetreuung, steuerliche Begünstigung, soziale Absicherung) verschärfen die Situation für studierende Eltern. Die ÖH WU will diesem Umstand im Rahmen ihrer Möglichkeiten entgegentreten, indem Studierenden mit mindestens einem Kind ein Bonus ausbezahlt wird. 

Was du noch wissen solltest:

  • Um eine objektive Vergabe unseres Unterstützungspakets gewährleisten zu können, sind Mitarbeiter*innen der ÖH WU von der Unterstützung ausgeschlossen.
  • Hast du Probleme bei der Antragstellung, melde dich einfach unter soziales@oeh-wu.at oder schau im Beratungszentrum vorbei.

Bitte nützte die Gelegenheit und scheu dich nicht davor, einen Antrag zu stellen. 

 

Viele Informationen findest du auch in unseren anderen Artikeln! Bei Fragen kannst du dich gerne unter soziales@oeh-wu.at melden.

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aktualisiert am 22.04.2024
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