Studienbeihilfe FAQ
Die wichtigsten Informationen zur Studienbeihilfe!
Damit du schnell alle wichtigen Informationen zur Studienbeihilfe einsehen kannst, haben wir für dich die wichtigsten Fragen zusammengestellt und beantwortet.
Welche allgemeinen Voraussetzungen müssen für den Bezug der Studienbeihilfe vorliegen?
1. Einkommensgrenzen: Abhängig von Einkommen, Familienstand und Familiengröße.
2. Staatsbürgerschaft: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung laut Studienförderungsgesetz.
3. Studienstatus: Fortsetzungsmeldung/Zulassung zu einem ordentlichen Studium inklusive ÖH-Beitrag oder Zulassung zur Studienberechtigungs-/Zusatzprüfung.
4. Studienerfolg: benötigte Anzahl an ECTS
5. Studienwechsel: Das Studium darf nicht zu oft und nicht zu spät gewechselt werden
6. Vorherige Abschlüsse: Kein vorheriger gleichwertigen Studienabschluss, außer bei speziellen Übergängen (z.B. von Bachelor zu Master).
7. Altersgrenze: Studienbeginn vor Vollendung des 33. Lebensjahres, unter bestimmten Bedingungen bis 38 Jahre.
Wann soll ich den Antrag auf Studienbeihilfe stellen?
• Im Wintersemester: 20. September – 15. Dezember
• Im Sommersemester: 20. Februar – 15. Mai
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Die Zuständigkeit der Stipendienstelle orientiert sich an deinem Studienort. Nähere Informationen findest Du auf den Seiten der Stipendienstellen
Wie kann ich einen Antrag auf Studienbeihilfe stellen?
• Online-Antrag mittels ID Austria
• PDF Formulare per Post oder Einwurf in den Postkasten Deiner Stipendienstelle
Wie hoch ist die Studienbeihilfe?
Der Grundbetrag beträgt 404 € monatlich (ab 1.09.2024).
Zusätzlich erhöht sich die Studienbeihilfe um 144 € monatlich pro Kind (ab 1.09.2024).
Zusätzlich erhöht sich die Studienbeihilfe für Studierende, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, um 290 € monatlich (ab 1.09.2024).
Tipp! Im Internet gibt es einen eigenen Studienbeihilfenrechner, mit dessen Hilfe du selbst herausfinden kannst, ob du Anspruch hast bzw. auf welche Höhe sich deine Beihilfe belaufen kann
Wie hoch darf das Einkommen der Eltern sein, um Studienbeihilfe zu bekommen?
Für verbindliche Informationen bezüglich der Berechtigung und der Höhe der Studienbeihilfe ist ausschließlich der offizielle Bescheid der Studienbeihilfenbehörde maßgeblich. Grundvoraussetzung für den Erhalt der Beihilfe ist die soziale Bedürftigkeit, welche hauptsächlich durch das Einkommen der Eltern und des Studierenden definiert wird. Generell gilt: Je höher das Einkommen deiner Eltern oder dein eigenes Einkommen, desto geringer fällt die Studienbeihilfe aus.
Wie viele ECTS benötige ich für den Bezug bzw. Weiterbezug der Studienbeihilfe?
Diplom-/Bachelorstudien:
• Nach dem 2. Semester: 30 ECTS-Punkte
• Nach dem 6. Semester: 90 ECTS-Punkte
Masterstudien
• Nach dem 2. Semester: 20 ECTS-Punkte
• Nach dem 6. Semester: 90 ECTS-Punkte
Ich beziehe Studienbeihilfe, welche Änderungen soll ich bekanntgeben?
• neue Adresse
• neue Bankverbindung oder sonstige personenbezogene Daten
• E-Mail-Adresse
• Geburt eines eigenen Kindes/Geschwister
• Heirat/Verpartnerung/Scheidung/Todesfall
• Tod eines Elternteils/Ehegattin/Ehegatte
• Studienabbruch, Studienwechsel, Studienabschluss
• Studienunterbrechung
• Beurlaubung
• Ableistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes bzw. Dienste nach dem Freiwilligengesetz
Bekomme ich die Studienbeihilfe in den Ferien ausbezahlt?
Ja, die Studienbeihilfe wird 12-mal im Jahr ausbezahlt, der Fahrtkostenzuschuss wird 10-mal im Jahr (Oktober - Juli) ausbezahlt.
Ich habe mein Studium abgeschlossen, was muss ich tun?
Gib den Studienabschluss binnen zwei Wochen schriftlich (über das Kontaktformular) bekannt.
Bekomme ich Studienbeihilfe im Auslandssemester?
Ja, du kannst zusätzlich zur Inlandsbeihilfe eine Beihilfe für ein Auslandsstudium bekommen.
Soll ich jedes Semester oder jährlich einen Antrag auf Studienbeihilfe stellen?
Studienbeihilfe wird grundsätzlich für zwei Semester zuerkannt. Die neuerliche Antragsstellung erfolgt jährlich und automatisch durch die Stipendienstelle.
Ich beziehe Studienbeihilfe. Wie viel darf ich dazuverdienen?
Die Zuverdienstgrenze liegt grundsätzlich bei einem Einkommen in Höhe von (2024) € 16.455,- im Kalenderjahr. Zum Einkommen zählen auch Sonderzahlungen wie z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld und es handelt sich um das jährliche Bruttoeinkommen inklusive Sonderzahlungen abzüglich insgesamt einbehaltener Sozialversicherungsbeiträge und weiterer Abzüge wie z. B. Werbungskosten.
Wann muss ich die Studienbeihilfe zurückzuzahlen?
- Nach dem 2. Semester nicht mindestens die Hälfte des erforderlichen Studienerfolgs erzielt wird.
- Das Studium nach dem 1. Semester abgebrochen und im folgenden Semester kein Erfolg von 7 ECTS nachgewiesen wird.
- Die Zuverdienstgrenze (siehe oben) überschritten wird.
- Nach dem Ruhen oder Erlöschen des Anspruchs weiterhin Beiträge bezogen werden.
- Angaben unvollständig oder unwahr sind.
Wann und wie oft darf ich das Studium wechseln?
• insgesamt zweimal,
• wenn das vorangegangene Studium maximal zwei Semester inskribiert wurde
Bei Wechsel der Studienrichtung oder Bildungseinrichtung erlischt der Studienbeihilfenanspruch; ein neuer Antrag ist nötig. Informiere dich bei Studienwechsel über Erfolgsbedingungen bei der Stipendienstelle.
Folgende Fälle gelten nicht als Studienwechsel:
• Wechsel der Bildungseinrichtung bei gleichbleibender Studienrichtung. Achtung: Es muss ein neuer Antrag auf Studienbeihilfe bei der Stipendienstelle gestellt werden.
• Wechsel des Studienortes bei gleichbleibender Studienrichtung. Achtung: Durch den Wechsel des Studienortes kann eine andere Stipendienstelle für dich zuständig werden. Melde daher unbedingt diesen Umstand deiner bisherigen Stipendienstelle. Ändert sich die Stipendienstelle, ist an der „neuen“ Stipendienstelle ein neuer Antrag zu stellen, da der Anspruch auf Studienbeihilfe erlischt.
Welche Förderungen kann ich von der Stipendienstelle zusätzlich zur Studienbeihilfe bekommen?
• Fahrtkostenzuschuss
• Studienzuschuss
• Beihilfe für ein Auslandsstudium, Reisekostenzuschuss, Sprachstipendium
• Versicherungskostenbeitrag
• Kostenzuschuss zur Kinderbetreuung
Wie kann ich Studienbeihilfe verlängern?
• Verlängerungssemester = Sommersemester -> Antragsstellung vom 20. Februar bis zum 15. Mai
• Verlängerungssemester = Wintersemester -> Antragsstellung vom 20. September bis zum 15. Dezember
Wo finde ich benötigte Formulare?
Hier. Für die „klassische“ Studienbeihilfe, die vom Einkommen der Eltern abhängig ist, brauchst du zumindest das Formular SB 1; für jeden Elternteil ein Formular SB 3.
Brauchst du Hilfe mit Ausffülung? Hier sind Guides für Formulare SB1 und SB3.
Einen generellen Überblick über die ganze Thematik findest du außerdem hier.
Viele Informationen findest du auch in unseren anderen Artikeln! Bei Fragen kannst du dich gerne unter soziales@oeh-wu.at melden.