WUCheck
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Du hast Probleme mit der WU? Deine Rechte werden mit Füßen getreten und du weißt nicht mehr weiter?
Der WUCheck der ÖH WU ist die zentrale Anlaufstelle für deine Probleme. Schreib einfach ein E-Mail an wucheck@oeh-wu.at oder komm zu einem persönlich Gespräch zu uns in die ÖH WU und erzähl uns, was dich gerade stört. Das WUCheck Team setzt sich für dich ein, egal ob bei simplen Fragen oder heiklen Problemen - wir sind immer für dich da.
FAQ:
Was tun, wenn ich meine Wunschnote knapp verfehlt habe?
- Du kannst eine positiv beurteilte Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Prüfungsantritt erneut ablegen. Dabei wird deine alte Note gelöscht, und nur die neue Note zählt. Beachte aber: Es besteht das Risiko, dass deine neue Note schlechter ausfällt oder du im schlimmsten Fall durchfällst. (§ 77 Abs. 1 UG)
- Leider können positiv beurteilte Prüfungen nicht angefochten werden. (§ 79 Abs. 1 UG)
Egal, ob deine Note positiv oder negativ ausfällt, wir empfehlen dir, immer zur Prüfungseinsicht zu gehen. Innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe der Note kannst du dies auf Anfrage tun. So hast du die Möglichkeit, etwaige Bewertungsfehler des Professors oder der Professorin zu entdecken und dir möglicherweise zusätzliche Punkte zu sichern. Du hast dabei nicht nur das Recht die Prüfungsunterlagen (inklusive Prüfungsfragen) zu sehen, sondern diese auch zu vervielfältigen (z. B. Fotos von den Prüfungen).
Beachte: Multiple-Choice-Prüfungen dürfen bei der Einsicht nicht fotografiert oder sonst irgendwie vervielfältigt werden. (§ 79 Abs. 5 UG)
Was kann ich tun, wenn ich um ein paar Punkte durchgefallen bin?
Wiederholungsmöglichkeiten:
- Negative Prüfungen der STEOP können bis zu drei Mal wiederholt werden.
- Negativen Prüfungen aller anderen Fächer kannst du bis zu vier Mal wiederholen.
Beachte: Scheitert der letzte Prüfungsantritt, wirst du exmatrikuliert. (§ 32 Satzung der WU und § 66 Abs. 4 UG)
- Negative Prüfungen können angefochten werden, wenn die Durchführung einer Prüfung einen „schweren Mangel“ aufweist. Schwere Mängel sind etwa Fragen außerhalb der Stoffabgrenzung oder ein Feueralarm während der Prüfung. Solche Anfechtungen müssen innerhalb von vier Wochen nach Notenbekanntgabe bei studien-recht@wu.ac.at vorgebracht werden. Wir als ÖH unterstützten dich sehr gerne dabei, in solchen Fällen. (RL zur Abhaltung von Prüfungen, Punkt 3.12 und § 79 Abs. 1 UG)
Wann muss der Professor/die Professorin mir die Prüfung zurückgeben und mir das Ergebnis kommunizieren?
- Spätestens vier Wochen nach Prüfungsantritt. Dies gilt auch für Teilleistungen. (§ 74 Abs. 4 UG)
Nicht nur Wut, sondern auch Fragen und Ratlosigkeit? Dann komm ins ÖH WU BeratungsZentrum! Wir helfen dir gerne weiter und beantworten dir deine individuellen Fragen zum und rund ums Studium!