Studieren mit Kind: staatliche Unterstützungen
Finanzielle Hilfen vom Staat
Das Balancieren von Studium und Kindererziehung ist keine leichte Aufgabe. Aber keine Sorge, es gibt finanzielle Hilfen vom Staat, die genau dabei unterstützen sollen. Von Geld für die Kinderbetreuung bis hin zu Zuschüssen fürs Studium – diese Unterstützungen sind da, um euch finanziell ein bisschen Luft zu geben und dabei zu helfen, dass das Studium nicht auf der Strecke bleibt. Hier werfen wir einen Blick darauf, was es alles gibt und wie ihr diese Hilfen bekommen könnt.
Kinderbetreuungsgeld: Optionen und Voraussetzungen
Pauschales Kinderbetreuungsgeld-Konto
Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) unterstützt Eltern unabhängig von ihrer vorherigen Erwerbstätigkeit. Es bietet zwei Hauptvarianten:
- Bezugshöhe: Das tägliche KBG variiert zwischen 14,53 Euro und 33,88 Euro, abhängig von der gewählten Variante.
- Bezugsdauer: Die Dauer des KBG reicht von 365 bis zu 851 Tagen für einen Elternteil oder von 456 bis zu 1.063 Tagen, falls beide Elternteile das KBG in Anspruch nehmen.
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Für Eltern, die ihre berufliche Tätigkeit nur kurzfristig unterbrechen wollen, besteht die Möglichkeit des einkommensabhängigen KBG:
- Bezugshöhe: 80 % des letzten Einkommens, bis zu einem Maximum von 66 Euro täglich (etwa 2.000 Euro monatlich).
- Bezugsdauer: Maximal 365 Tage, wobei sich die Dauer bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile entsprechend verlängert.
Da das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG) eine Art Einkommensersatz ist, ist im Jahr 2024 nur ein Zuverdienst im Ausmaß von 8.100 Euro pro Kalenderjahr zulässig (ein geringfügiges Dienstverhältnis wäre zulässig). Mehr Informationen zur Zuverdienstgrenze findest du hier.
Tipp! Um die optimale Variante zu finden, unterstützt euch der KBG-Online-Rechner.
Familienbeihilfe: Unterstützung im Studienalltag
Die Familienbeihilfe soll studierenden Eltern dabei helfen, die Kosten für den Unterhalt eines Kindes zu decken. Sie ist unabhängig vom Einkommen und steigt mit dem Alter des Kindes:
- Anspruchsvoraussetzungen: Die Familienbeihilfe wird beim Finanzamt beantragt. Studierende müssen bestimmte Nachweise erbringen, um die Beihilfe zu erhalten. Allerdings gibt es Ausnahmen für schwangere Studierende oder solche, die ein Kind pflegen.
Sonderregelungen für Studiennachweise
- Mutterschutz: Während des Mutterschutzes und der Pflegezeit des Kindes bis zu dessen zweitem Lebensjahr gelten erleichterte Bedingungen für den Erhalt der Familienbeihilfe.
Studienbeihilfe: Finanzielle Unterstützung für studierende Eltern
Die Studienbeihilfe bietet finanzielle Unterstützung für Studierende, deren Familien die Studienkosten nicht tragen können. Für Studierende mit Kindern gibt es spezielle Regelungen:
- Höchstsatz: Studierende mit Kind haben Anspruch auf bis zu 715 Euro monatlich, zuzüglich eines Zuschlags von 100 Euro für jedes Kind.
- Anspruchsdauer: Schwangerschaft und Kindererziehung können die Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe verlängern, was studierenden Eltern zusätzliche Flexibilität bietet.
Sonderregelungen für Väter
Auch Väter können von bestimmten Regelungen profitieren, vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte Voraussetzungen bezüglich der Pflege und Erziehung des Kindes oder führen einen gemeinsamen Haushalt mit der Mutter.
Das Referat für Soziales hilft dir bei finanziellen und rechtlichen Problemen und Fragen. Schreib uns dein Anliegen oder deine Frage(n) an soziales@oeh-wu.at.