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Beihilfen und Rechtliches

Studieren mit Kind: staatliche Unterstützungen

Finanzielle Hilfen vom Staat

Das Balancieren von Studium und Kindererziehung ist keine leichte Aufgabe. Aber keine Sorge, es gibt finanzielle Hilfen vom Staat, die genau dabei unterstützen sollen. Von Geld für die Kinderbetreuung bis hin zu Zuschüssen fürs Studium – diese Unterstützungen sind da, um euch finanziell ein bisschen Luft zu geben und dabei zu helfen, dass das Studium nicht auf der Strecke bleibt. Hier werfen wir einen Blick darauf, was es alles gibt und wie ihr diese Hilfen bekommen könnt.

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aktualisiert am 25.03.2025
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Kinderbetreuungsgeld: Optionen und Voraussetzungen

Pauschales Kinderbetreuungsgeld-Konto

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) unterstützt Eltern unabhängig von ihrer vorherigen Erwerbstätigkeit. Es bietet zwei Hauptvarianten:

  • Bezugshöhe: Das tägliche KBG variiert zwischen 17,65 Euro und 41,14 Euro (2025), abhängig von der gewählten Variante.
  • Bezugsdauer: Die Dauer des KBG reicht von 365 bis zu 851 Tagen für einen Elternteil oder von 456 bis zu 1.063 Tagen (2025), falls beide Elternteile das KBG in Anspruch nehmen.

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Für Eltern, die ihre berufliche Tätigkeit nur kurzfristig unterbrechen wollen, besteht die Möglichkeit des einkommensabhängigen KBG:

  • Bezugshöhe: 80 % des letzten Einkommens, bis zu einem Maximum von 80,12 Euro täglich (etwa 2.400 Euro monatlich, 2025).
  • Bezugsdauer: Maximal 365 Tage, wobei sich die Dauer bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile entsprechend verlängert.

Da das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG) eine Art Einkommensersatz ist, ist im Jahr 2025 nur ein Zuverdienst im Ausmaß von 8.600 Euro pro Kalenderjahr zulässig (ein geringfügiges Dienstverhältnis wäre zulässig). Mehr Informationen zur Zuverdienstgrenze findest du hier.

Tipp! Um die optimale Variante zu finden, unterstützt euch der KBG-Online-Rechner.

 

Familienbeihilfe: Unterstützung im Studienalltag

Die Familienbeihilfe soll studierenden Eltern dabei helfen, die Kosten für den Unterhalt eines Kindes zu decken. Sie ist unabhängig vom Einkommen und steigt mit dem Alter des Kindes:

  • Anspruchsvoraussetzungen: Die Familienbeihilfe wird beim Finanzamt beantragt. Studierende müssen bestimmte Nachweise erbringen, um die Beihilfe zu erhalten. Allerdings gibt es Ausnahmen für schwangere Studierende oder solche, die ein Kind pflegen.

Sonderregelungen für Studiennachweise

  • Mutterschutz: Während des Mutterschutzes und der Pflegezeit des Kindes bis zu dessen zweitem Lebensjahr gelten erleichterte Bedingungen für den Erhalt der Familienbeihilfe.

 

Studienbeihilfe: Finanzielle Unterstützung für studierende Eltern

Die Studienbeihilfe bietet finanzielle Unterstützung für Studierende, deren Familien die Studienkosten nicht tragen können. Für Studierende mit Kindern gibt es spezielle Regelungen:

  • Höchstsatz: Studierende mit Kind haben Anspruch auf bis zu 733 Euro (2025) monatlich, zuzüglich eines Zuschlags von 144 Euro (2025) für jedes Kind.
  • Anspruchsdauer: Schwangerschaft und Kindererziehung können die Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe verlängern, was studierenden Eltern zusätzliche Flexibilität bietet.

Sonderregelungen für Väter

Auch Väter können von bestimmten Regelungen profitieren, vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte Voraussetzungen bezüglich der Pflege und Erziehung des Kindes oder führen einen gemeinsamen Haushalt mit der Mutter.

 

Das Referat für Soziales hilft dir bei finanziellen und rechtlichen Problemen und Fragen. Schreib uns dein Anliegen oder deine Frage(n) an soziales@oeh-wu.at

 

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aktualisiert am 25.03.2025
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