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Beihilfen und Rechtliches

ÖH WU Unterstützungspaket 2026

Du stehst vor finanziellen Herausforderungen? Wir sind für dich da!

2026 stehen wieder viele Studierende vor finanziellen Herausforderungen. Die ÖH WU unterstützt WU-Studierende in Notlagen mit der Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Das Unterstützungspaket 2026 kann im April beantragt werden. 

 

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aktualisiert am 24.03.2026
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Den Antrag kannst du hier elektronisch stellen! 

Was ist die Sozialaktion?

Die Sozialaktion ist ein Förderprogramm der ÖH WU, das Studierende in finanziellschwierigen Situationen mit einer einmaligen Geldleistung von bis zu 1.600€ unterstützt. Das Ziel ist es einen angemessenen Mindestlebensstandard sichern, der esermöglicht, das Studium fortzuführen, ohne dass finanzielle Not zur unüberwindbaren Hürde wird. Es muss Zeit für das Studium bleiben.

Wer und wofür wird gefödert?

Gefördert werden WU-Studierende, die trotz eigener Bemühungen – etwa durch Erwerbstätigkeit oder aktive Jobsuche – in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Grundvoraussetzung ist die Inskription an der WU sowie ein ausreichender Studienerfolg. Auch besondere Lebensumstände wie Krankheit, Betreuungspflichtenoder psychische Belastungen finden bei der Beurteilung Berücksichtigung. Die Förderung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
  • 600 € Grundbetrag als Basis für alle Anspruchsberechtigten
  • +200 € Leistungsbonus für besonders engagierte Studierende
  • +200 € Kinderbonus für Studierende mit Kind
  • +200 € Mental-Health-Bonus bei nachgewiesener psychotherapeutischer oder ärztlicher Behandlung
  • +400 € Härtebonus für Studierende in besonders prekären Verhältnissen

Wie bekommst du Unterstützung?

Du musst zwischen 01.04. und 30.04.2026 (23:59 Uhr) einen Antrag stellen.
 Du kannst den Antragt digital ausfüllen.

 Antrag online hier ausfüllen

 

 Welche Kriterien musst du für den Grundbetrag erfüllen?


1. Du musst eine Mindestanzahl von ECTS erreicht haben:

  • Nicht berufstätige Antragsteller*innen: mindestens 16 ECTS durchschnittlich pro Semester
  • Berufstätige Antragsteller*innen (ÜBER der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 551,1 monatlich beschäftigt): durchschnittlich 8 ECTS pro Semester.

2. Berücksichtigt werden: dein Einkommen + Einkommen der Eltern bzw. des Partners, Familiengröße, jeweilige Wohnsituation, die Lebenshaltungskosten, die monatlichen Ausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen.

Was gilt für Erstsemestrige?

Auch Erstsemestrige sollen nicht von dem Unterstützungspaket ausgeschlossen werden. In diesem Fall ist lediglich der Nachweis von abgeschlossenem STEOP (16 ECTS) erforderlich.

 Wie bekomme ich den Leistungsbonus?

Trotz finanzieller Schwierigkeiten und der damit einhergehenden Mehrfachbelastung werden in vielen Fällen beachtliche Studienleistungen erbracht. Diesen Studierenden wollen wir als ÖH WU mit einem Bonus Anerkennung zollen. Wenn du im Betrachtungszeitraum durchschnittlich mindestens 30 ECTS erreicht hast – wobei das Semester mit der niedrigsten Leistung außer Betracht bleibt – bekommst du einen Leistungsbonus. 

Wie bekomme ich den Kinderbonus? 

Kinder bedeuten einen erheblichen finanziellen Mehraufwand. Fehlende Rahmenbedingungen (leistbare Kinderbetreuung, steuerliche Begünstigung, soziale Absicherung) verschärfen die Situation für studierende Eltern. Die ÖH WU will diesem Umstand im Rahmen ihrer Möglichkeiten entgegentreten, indem Studierenden mit mindestens einem Kind ein Bonus ausbezahlt wird. Als Nachweis ist die Geburtsurkunde des Kindes erforderlich.

Wie bekomme ich den Gesundheitszuschuss? 

Ein Bonus für deine Gesundheit kann beantragt werden, wenn durch eine gesundheitliche Belastung dein Studium nachweislich beeinträchtigt ist oder war.

Gefördert werden insbesondere:

  • Kosten für psychotherapeutische oder psychiatrische Betreuung
  • medizinische Behandlungen bei chronischen oder akuten Erkrankungen
  • Physiotherapie, sofern im Zusammenhang mit einer längeren gesundheitlichen Einschränkung
  • Hilfsmittel, die für den Studienalltag notwendig sind (z. B. Sehhilfen, orthopädische Hilfsmittel)
  • Medikamente bei langfristiger oder studienbeeinträchtigender Einnahme

Nicht förderfähig sind:

  • Vorsorgeuntersuchungen ohne akuten Anlass
  • Allgemeine Fitness- oder Wellnessangebote (z. B. Massagen, Fitnessstudio)
  • Kosmetische Behandlungen
  • Alternative Heilmethoden ohne ärztliche Empfehlung

Erforderlich ist:

  • Ein Nachweis der Kosten (z. B. Rechnung)
  • Eine kurze Erklärung, inwiefern die gesundheitliche Belastung dein Studium beeinträchtigt hat (z. B. Studienunterbrechung, reduzierte Leistungsfähigkeit, Empfehlung durch Fachperson)

Die endgültige Beurteilung der Förderfähigkeit erfolgt durch die ÖH WU unter Berücksichtigung der individuellen Situation.

Was du noch wissen solltest:

  • Um eine objektive Vergabe unseres Unterstützungspakets gewährleisten zu können, sind Mitarbeiter*innen der ÖH WU von der Unterstützung ausgeschlossen.
  • Hast du Probleme bei der Antragstellung, melde dich einfach unter soziales@oeh-wu.at / luis.lambert@oeh-wu.at schau im Student Hub vorbei.

Bitte nutz die Gelegenheit und scheu dich nicht davor, einen Antrag zu stellen. 

Viele Informationen findest du auch in unseren anderen Artikeln! Bei Fragen kannst du dich gerne unter soziales@oeh-wu.at melden.

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aktualisiert am 24.03.2026
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