ÖH WU Unterstützungspaket 2025
Du stehst vor finanziellen Herausforderungen? Wir sind für dich da!
2025 stehen wieder viele Studierende vor finanziellen Herausforderungen. Die ÖH WU unterstützt seit WU-Studierende in Notlagen mit der Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Das Unterstützungspaket 2025 kann im April beantragt werden.
Antrag findest du hier! Du kannst auch den Antrag hier elektronisch stellen!
Was ist das Besondere an dem Unterstützungspaket 2025?
- Mehr WU-Studierende können unterstützt werden – alle, die ein ordentliches Studium an der WU Wien betreiben, einschließlich Erstsemestrige des WS 24/25, sind antragsberechtigt.
- Die Kriterien sind so gestaltet, dass die Studierenden, die wirklich dringend Unterstützung benötigen, sie ausreichend bekommen.
- NEU: Gesundheitszuschuss – Deine Gesundheit ist die Grundvoraussetzung, um dein Studium zielstrebig und ohne zusätzliche Belastungen verfolgen zu können. Wir unterstützen dich bei belegbaren Ausgaben für deine Gesundheit!
Das ÖH-WU-Unterstützungspaket 2025 besteht aus:
- einem Grundbetrag, den alle förderungswürdigen Anträge erhalten
- einem Bonus für Studium mit Kind
- einem Bonus für besonderen Studienleistungen
- einem Zuschuss für deine Gesundheit
Wie bekommst du Unterstützung?
Du musst zwischen 01.04. und 30.04.2025 (23:59 Uhr) einen Antrag stellen. Du hast drei Optionen, den Antrag einzureichen:
- Option 1: Antrag online hier ausfüllen
- Option 2: Antrag herunterladen, online ausfüllen und direkt einreichen unter soziales@oeh-wu.at
- Option 3: Antrag herunterladen, ausfüllen und im Beratungszentrum der ÖH WU abgeben
Welche Kriterien musst du für den Grundbetrag erfüllen?
1. Du musst eine Mindestanzahl von ECTS erreicht haben:
- Nicht berufstätige Antragsteller*innen: mindestens 16 ECTS durchschnittlich pro Semester
- Berufstätige Antragsteller*innen (ÜBER der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 551,1 monatlich beschäftigt): durchschnittlich 8 ECTS pro Semester.
2. Berücksichtigt werden: dein Einkommen + Einkommen der Eltern bzw. des Partners, Familiengröße, jeweilige Wohnsituation, die Lebenshaltungskosten, die monatlichen Ausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen.
Was gilt für Erstsemestrige?
Auch Erstsemestrige sollen nicht von dem Unterstützungspaket ausgeschlossen werden. In diesem Fall ist lediglich der Nachweis von abgeschlossenem STEOP (16 ECTS) erforderlich.
Wie bekomme ich den Leistungsbonus?
Trotz finanzieller Schwierigkeiten und der damit einhergehenden Mehrfachbelastung werden in vielen Fällen beachtliche Studienleistungen erbracht. Diesen Studierenden wollen wir als ÖH WU mit einem Bonus Anerkennung zollen. Wenn du im Betrachtungszeitraum durchschnittlich mindestens 24 ECTS erreicht hast – wobei das Semester mit der niedrigsten Leistung außer Betracht bleibt – bekommst du einen Leistungsbonus.
Wie bekomme ich den Kinderbonus?
Kinder bedeuten einen erheblichen finanziellen Mehraufwand. Fehlende Rahmenbedingungen (leistbare Kinderbetreuung, steuerliche Begünstigung, soziale Absicherung) verschärfen die Situation für studierende Eltern. Die ÖH WU will diesem Umstand im Rahmen ihrer Möglichkeiten entgegentreten, indem Studierenden mit mindestens einem Kind ein Bonus ausbezahlt wird. Als Nachweis ist die Geburtsurkunde des Kindes erforderlich.
Wie bekomme ich den Gesundheitszuschuss?
Ein Bonus für deine Gesundheit kann beantragt werden, wenn durch eine gesundheitliche Belastung dein Studium nachweislich beeinträchtigt ist oder war.
Gefördert werden insbesondere:
- Kosten für psychotherapeutische oder psychiatrische Betreuung
- medizinische Behandlungen bei chronischen oder akuten Erkrankungen
- Physiotherapie, sofern im Zusammenhang mit einer längeren gesundheitlichen Einschränkung
- Hilfsmittel, die für den Studienalltag notwendig sind (z. B. Sehhilfen, orthopädische Hilfsmittel)
- Medikamente bei langfristiger oder studienbeeinträchtigender Einnahme
Nicht förderfähig sind:
- Vorsorgeuntersuchungen ohne akuten Anlass
- Allgemeine Fitness- oder Wellnessangebote (z. B. Massagen, Fitnessstudio)
- Kosmetische Behandlungen
- Alternative Heilmethoden ohne ärztliche Empfehlung
Erforderlich ist:
- Ein Nachweis der Kosten (z. B. Rechnung)
- Eine kurze Erklärung, inwiefern die gesundheitliche Belastung dein Studium beeinträchtigt hat (z. B. Studienunterbrechung, reduzierte Leistungsfähigkeit, Empfehlung durch Fachperson)
Die endgültige Beurteilung der Förderfähigkeit erfolgt durch die ÖH WU unter Berücksichtigung der individuellen Situation.
Was du noch wissen solltest:
- Um eine objektive Vergabe unseres Unterstützungspakets gewährleisten zu können, sind Mitarbeiter*innen der ÖH WU von der Unterstützung ausgeschlossen.
- Hast du Probleme bei der Antragstellung, melde dich einfach unter soziales@oeh-wu.at oder schau im Beratungszentrum vorbei.
Bitte nützte die Gelegenheit und scheu dich nicht davor, einen Antrag zu stellen.
Viele Informationen findest du auch in unseren anderen Artikeln! Bei Fragen kannst du dich gerne unter soziales@oeh-wu.at melden.