Studieren mit Kind
Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld kann in Form von zwei Systemen - als pauschale oder einkommensabhängige Leistung - bezogen werden.
Pauschales Kinderbetreuungsgeld
Das pauschale Kinderbetreuungsgeld erhalten Eltern unabhängig von einer vor der Geburt des Kindes ausgeübten Erwerbstätigkeit.
In der kürzesten „Variante“ beträgt das Kinderbetreuungsgeld € 35,85 und in der längsten „Variante“ € 15,38 täglich. Es gilt: Je länger man bezieht, desto geringer ist der Tagesbetrag. Die Höhe der Leistung ergibt sich also aus der individuell gewählten Leistungsdauer.
Um die optimale Variante zu finden, unterstützt euch der Kinderbetreuungsgeld-Online-Rechner.
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld hat die primäre Funktion, jenen Eltern, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen, die Möglichkeit zu geben, in dieser Zeit einen Einkommensersatz zu erhalten.
Hier gibt es nur eine Variante:
Bezugsdauer 12+2 Monate, wobei 80 % der Letzteinkünfte, maximal jedoch ca. € 2.100,- pro Monat bezogen werden können.
Auch hier verlängert sich bei der Inanspruchnahme durch beide Elternteile die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil tatsächlich bezogen hat.
Zuverdienst
Während im Pauschalsystem die Möglichkeit besteht, bis zu € 16.200 jährlich bzw. bis zu 60 % der Letzteinkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, dazuverdienen zu können, ist der Zuver-dienst in der einkommensabhängigen Variante beschränkt, da es sich dabei um einen Einkommensersatz handelt. Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld (KBG) sind
- Bezug der Familienbeihilfe für das Kind,
- Lebensmittelpunkt des antragstellenden Elternteils und Kindes in Österreich,
- ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind (idente Hauptwohnsitzmeldungen),
- die Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sowie
- die Einhaltung der Zuverdienstgrenze pro Kalenderjahr
- für Nicht-Österreicher/innen zusätzlich ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich (NAG-Karte) bzw. die Erfüllung bestimmter asylrechtlicher Voraussetzungen.
Alle Detailinformationen findest du hier.