Selbsterhalter-Stipendium
Informationen zum Selbsterhalterstipendium
Das Selbsterhalterstipendium ist eine Sonderform der Studienbeihilfe, bei der das Einkommen der Eltern nicht bei der Feststellung der sozialen Bedürftigkeit berücksichtigt wird! Ansonsten sind alle Bestimmungen zum Studienerfolg, der Verdienstgrenze, der Rückzahlung etc. gleich, sofern hier nicht anders dargestellt. Du kannst somit auch nur entweder das Selbsterhalterstipendium ODER die "normale" Studienbeihilfe beziehen.
1. Voraussetzungen
Grundsätzlich musst du folgende Voraussetzungen erfüllen, um als Selbsterhalter zu gelten:
- Altersgrenze: Der Beginn des Studiums muss vor dem 30. Lebensjahr erfolgen, wobei jedes Jahr des Selbsterhaltes die Altersgrenze um ein Jahr bis max. zum 35. Lebensjahr erhöht.
- Es müssen vor dem ersten Beihilfenbezug (maßgeblicher Zeitpunkt ist der Semesterbeginn) zumindest vier Jahre (48 Monate) Einkünfte iSd StudFG von zumindest € 8.580,- pro Jahr vorliegen.
- Die Ableistung des Präsenz oder Zivildienstes gilt jedenfalls als solche Zeit, auch Lehrjahre, sofern das Mindesteinkommen erreicht wurde.
- Definition: „Zur Gänze sich selbst erhalten bedeutet, für Nahrung, Kleidung und Wohnung eigenständig zu sorgen. Von einer wirtschaftlichen Unabhängigkeit ist nur dann auszugehen, wenn der Zeitraum des Selbsterhaltes weitestgehend kontinuierlich ist, d.h. dass die vier Jahre nicht durch einzelne kurzfristig dauernde Beschäftigungsverhältnisse (bzw. Einkommenszeiträume) errechnet werden, sondern einen zusammenhängenden Zeitraum bilden. Eine Stückelung aus kurzen Beschäftigungs- bzw. Einkommenszeiträumen über längere Zeit hinaus führt somit noch zu keinem Selbsterhalt im Sinne des StudFG. Kurzfristige beschäftigungslose (bzw. einkommenslose) Zeiträume innerhalb eines Kalenderjahres können aber auch auf den Selbsterhalt angerechnet werden, wenn generell von Anfang bis Ende des Jahres Einkünfte von mindestens 8580 Euro erzielt werden.“ (Marinovic/Egger, StudFG7 [2018] 130 f).
- Eine Ausnahme ist lediglich dann zu machen, wenn es sich um den Anfang oder das Ende der Berufstätigkeit während des gesamten Zeitraumes handelt.
2. Antragstellung
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Formulare, wie bei der Studienbeihilfe zzgl eines weiteren Formulars (Erklärung der Zeiten des Selbsterhaltes)
- Unterlagen von Eltern und Geschwistern sind nicht erforderlich und unerheblich
- Nachweis von 48 Monaten Selbsterhalt und ein Mindesteinkommen von € 8.580,- pro Jahr durch Versicherungsbestätigungen, Lohnzettel, Bestätigung über Arbeitslosengeld, etc.
3. Höhe des Selbsterhalterstipendiums
- höchstens € 891,- pro Monat (für allfällige Zuschläge und Verminderungen siehe den Artikel zur „Studienbeihilfe“)
- Für Studierende ab 27 Jahren beträgt sie € 923.- monatlich. Zuschläge gibt es für Studierende mit Kindern und behinderte Studierende.
Die anderen Bestimmungen findest du im Artikel zur Studienbeihilfe! Oder hier.
Viele Informationen findest du auch in unseren anderen Artikeln! Bei Fragen kannst du dich gerne unter soziales@oeh-wu.at melden.