Therapie und Kostenübernahme in Österreich für EU-Bürger*innen
von Hanna Gabrusiewicz
Zusammenfassung (Abstract)
Immer mehr Menschen aus anderen EU-Mitgliedstaaten entscheiden sich, medizinische Behandlungen in Österreich in Anspruch zu nehmen. Vor allem für Studierende aus dem Ausland ist die Beantragung der Therapie in Österreich eine große Hürde. Dank der EU-weiten Regelungen zur Patientenmobilität ist es für Studentierende innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich möglich, sich in jedem EU-Land behandeln zu lassen. Doch wer übernimmt die Kosten und was müssen Patient*innen beachten?
Recht auf Behandlung im EU-Ausland
Grundsätzlich dürfen alle EU-Bürger*innen frei wählen, in welchem Mitgliedstaat sie medizinische Leistungen erhalten möchten. Eine Behandlung in Österreich ist daher auch für Personen aus anderen EU-Ländern möglich.
Ob die eigene Krankenkasse die Kosten dafür übernimmt, hängt jedoch von der Art der Behandlung und von den geltenden Bestimmungen im jeweiligen Heimatland ab. In manchen Fällen ist eine Vorabgenehmigung der Krankenkasse erforderlich, bevor die Behandlung beginnen darf, insbesondere bei stationären Aufenthalten oder teuren, spezialisierten Therapien.
Gesetzliche Grundlage
Zwei zentrale EU-Rechtsvorschriften regeln die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung:
1. Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 ermöglicht es Versicherten, im EU-Ausland Leistungen zu erhalten, die im Heimatland von der Sozialversicherung übernommen werden. Für stationäre Behandlungen ist dabei meist eine vorherige Genehmigung notwendig.
2. Die Richtlinie 2011/24/EU über die Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung erlaubt hingegen, viele Behandlungen auch ohne Vorabgenehmigung in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall müssen Patient*innen die Kosten zunächst selbst bezahlen und können anschließend eine Erstattung beantragen.
Antrag und Ablauf
Wer eine Therapie in Österreich plant, sollte sich zunächst bei der eigenen Krankenkasse im Heimatland informieren. Diese kann genau erklären, ob die gewünschte Behandlung erstattungsfähig ist und ob eine Genehmigung erforderlich ist. Einen solchen Musterantrag finden Sie im Anhang.
Wenn eine Vorabgenehmigung notwendig ist, muss diese vor Behandlungsbeginn beantragt werden. Dafür sind in der Regel ein ärztliches Attest, ein Kostenvoranschlag und Informationen zur österreichischen Einrichtung erforderlich. Nach der Genehmigung kann die Behandlung in Österreich stattfinden.
Je nach Regelung kann die Abrechnung direkt zwischen den Versicherungsträgern erfolgen, oder Patient*innen müssen die Kosten zunächst selbst tragen und anschließend bei ihrer Krankenkasse einreichen. Wichtig ist, alle Rechnungen, Befunde und Zahlungsnachweise sorgfältig aufzubewahren, um eine reibungslose Erstattung zu gewährleisten.
Umfang der Kostenübernahme
Die Krankenkassen erstatten in der Regel nur jene Kosten, die auch im Heimatland oder in Österreich für eine vergleichbare Behandlung übernommen würden. Das bedeutet: Die Rückerstattung kann geringer ausfallen, wenn die gewählte Therapie teurer ist oder nicht dem üblichen Leistungsumfang entspricht.
Es werden nur solche Gesundheitsleistungen erstattet, auf die nach österreichischem Recht ein Anspruch besteht. Daher sollten Patient*innen im Vorfeld genau klären, welche Leistungen sie benötigen und welche tatsächlich von der Versicherung abgedeckt sind.
Anlaufstellen und Unterstützung
Für alle Fragen rund um Behandlungen und Kostenerstattung im Ausland steht die Kontaktstelle Patientenmobilität in Österreich zur Verfügung. Sie informiert über Rechte, Abläufe und zuständige Stellen. Auch die Krankenkassen im Heimatland geben Auskunft darüber, welche Unterlagen nötig sind und welche Kosten übernommen werden.
Die PTH-Suche
Eine sehr nützliche Ressource in Österreich ist die offizielle Psychotherapeut*innenliste („PTH-Suche“) auf psychotherapie.ehealth.gv.at. Diese Plattform bietet Ihnen die Möglichkeit, gezielt geeignete Psychotherapeut*innen in Österreich zu finden anhand verschiedener Fachgebiete und Spezialisierungen.
Wichtige Tipps
• Klären Sie vorab, ob Ihre Behandlung genehmigungspflichtig ist.
• Reichen Sie alle Anträge und Unterlagen rechtzeitig ein.
• Lassen Sie sich Kostenvoranschläge und Therapiepläne schriftlich geben.
• Bewahren Sie sämtliche Rechnungen und Nachweise gut auf.
• Achten Sie auf die Sprache – häufig sind medizinische Unterlagen auf Deutsch oder Englisch erforderlich.
Step-by-Step Zusammenfassung
1. Mit Internisten über den Wunsch einer Therapie sprechen. Welche Therapieart kann Ihnen am meisten behilflich sein?
2. Einen Antrag an die Krankenkasse stellen (siehe Anhang)
3. Mit der Krankenkasse über erfordeliche Unterlagen sprechen (z. B. Formloser Versichertenantrag, Approbationsnachweis des Therapeuten/der Therapeuting, ärztliches Attest, erforderliche Therapieeinheiten + Diagnose, … )
4. Eventuell bei der Krankenkasse um 1-3 Ersttermine fragen, um für Sie den passenden Therapeut*innen zu finden
5. Die Abgabe- sowie Ablauffrist beachten!
6. Über die PTH-Suche einen für sie passenden Therapeut*innen finden und in einer Email/einem Telefonat Ihre Sitation erklären (viele Therapeut*innen in Österreich haben Erfahrung mit ausländerischen Patient*innen)
7. Die erste Therapiestunde ausmachen und bei möglichen Problemen mit dem Therapeuten/der Therapeutin oder der Kasse direkt sprechen.
Dokumente:
Musterantrag auf Therapie in Österreich
WU Student Counselling:
Telefonseelsorge Österreich – Notruf 142
Quellen:
https://psychotherapie.ehealth.gv.at/