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Dein Doppelstudiumleitfaden

Du beginnst gerade mit Wirtschaftsrecht (WiRe) und Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo) an der WU oder bist bereits mittendrin, weist aber gar nicht, wie man diese beiden Studien am besten kombinieren kann?Wir zeigen dir wies geht!

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aktualisiert am 26.01.2026
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STEOP:
1) 

Lege deinen Fokus anfangs auf WiRe. Absolviere hier alle 3 Prüfungen („Einführung in die Rechtswissenschaften“ (Rewi), „Betriebswirtschaft und Digitale Ökonomie“ (BWL), „Volkswirtschaftslehre und Zukunftsfähiges Wirtschaften“ (VWL)).
So findest du am leichtesten heraus, ob dich tatsächlich beide Studien interessieren. Dieser Fokus ist nur eine Empfehlung, kein muss, ist aber organisatorisch am sinnvollsten. 
Achtung Rewi kann NICHT auf die WiSo Steop „Europäisches und Öffentliches Wirtschaftsrecht“ (EÖR)angerechnet werden.

 

2)
Sobald deine Note auf Lpis final (daher nicht vorläufig) eingetragen ist, kannst du dir die Prüfung auf den Studiengang WiSo anrechnen lassen unter: SB-Anerkennung auf der Online Student Services Website (OSS). 
 dieser Link gilt auch für alle späteren Anmeldungen


Nun hast du die komplette WiRe Steop abgeschlossen und in WiSo VWL und BWL bestanden - Gratuliere!

So geht’s in deinem Doppelstudium nun am besten weiter:

 

CBK:

3) Grundlagen des Zivilrechts (GLZR) sollte deine nächste Prüfung aus dem WiRe Studium sein, da dies eine der wichtigsten Prüfungen für deinen weiteren Studienverlauf ist. Sie ist der Schlüssel für Zivilrecht für Fortgeschrittene (ZFF) und den gesamten Zivilrechtsblock

3) Sobald du durch die bestandene GLZR-Prüfung für ZFF zugelassen bist, kannst du bereits in der Winteruni oder neben ZFF „Grundlagen des öffentlichen Wirtschaftsrechts“ (GÖR) aus dem WiRe Studium absolvieren. Das ist nun die Prüfung die du dir auf EÖR, die fehlende WiSo Steop, anrechnen lassen kannst. Beide Steops sind jetzt abgeschlossen und du kannst dir GLZR nachträglich auf Wirtschaftsprivatrecht (WPR) aus dem WiSo CBK anrechnen lassen.

4) Beachte, dass „Mikroökonomie für Wirtschaftsrecht“ aus dem CBK NICHT auf WiSo anrechenbar ist, da es weniger umfangreich ist. Daher melde dich unbedingt mit deinem WiSo Studium für die Mikroökonomie VUE an, denn NUR eine Anrechung von WiSo auf WiRe ist hier möglich. Bitte beachte: das ist das einzige Fach, dass du nur von WiSo auf WiRe anrechnen kannst und nicht umgekehrt. 

Dies waren nun die wichtigsten Punkte. Wir würden dir sehr empfehlen die Prüfungen in dieser Reihenfolge abzulegen, weil dies die effizienteste Vorgehensweise ist. Es gibt jedoch noch zahlreiche andere Fächer, aus beiden Studien, die du dir anrechnen lassen kannst, welche du auch in deiner eigenen Reihenfolge belegen kannst. Eines ist klar, alle Fächer mit dem ganz genau selben Namen, kannst du dir IMMER anrechnen. 

Hier nun zu deiner allgemeinen Übersicht:

Anrechnung in beide Richtungen möglich 

STEOP:

1)        BWL <-> BWL 

2)        VWL <-> VWL

CBK

3)        JUB <-> JUB 

4)        Marketing <-> Marketing 

5)        Personal, Führung, Organisation <-> Personal, Führung, Organisation 

6)        Finanzwirtschaft <-> Finanzwirtschaft 

7)        Beschaffung, Logistik, Produktion <-> Beschaffung, Logistik, Produktion 

8)        Unternehmensrechnung und Unternehmensplanung <-> Unternehmensrechnung und Unternehmensplanung

9)        Mathematik <-> Mathematik 

10)    Makroökonomie <-> Makroökonomik

11)     Statistik <-> Statistik

 

Anrechnung von WiRe auf WiSo

CBK auf STEOP (nachträglich):

12) GÖR (WiRe CBK) -> EÖR (WiSo Steop)
 

CBK 

13) Grundlagen Zivilrechts -> Wirtschaftsprivatrecht

Hauptstudium:

14) Unternehmens & Gesellschaftsrecht -> Grundzüge des Unternehmensrecht
 

Anrechnung von WiSo auf WiRe 

CBK:

15) Mikroökonomik -> Mikroökonomik für Wirtschaftsrecht (Punkt 4 beachten!)

 

Spezialisisuerng

In WiRe brauchst du nur eine Spezialisierung, in WiSo kommt es auf die Wahl deines Studienzweigs an. Bei einem Doppelstudium empfiehlt sich BWL. Hier musst du dann 3 Spezialisierungen absolvieren. Den Großteil der Spezialisierungen, die du in WiRe absolvierst, kannst du dir auf WiSo anrechnen lassen beziehungsweise andersherum. Der Vorteil, wenn man ein Doppelstudium macht, ist, dass du bloß in WiRe eine Spezialisierung machen musst. Die 2 SBWLs die dir nach der Anrechnung dann noch für WiSo fehlen, kannst du dir größtenteils mit anderen Fächern aus deinem WiRe Studium anrechnen. 

1)        Spezialisierung „Steuerrecht“
Diese Spezialisierung besteht aus den Kursen:

-              Einführung ins Steuerrecht 

-              Grundkurs Steuerrecht

-              Verteifungskurs Steuerrecht

—> all diese 3 Fächer kannst du dir mit dem Steuerrechtsblock aus WiRe anrechnen lassen.

-              Praktium Steuerrecht

—> dieses Fach musst du jedoch noch zusätzlich belegen

 

2)        Spezialisierung „Recht der Wirtschaft“

Diese Spezialisierung besteht aus den Kursen:

-              Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts 

—> kann mit Arbeitsrecht und Sozialrecht angerechnet werden

-              Einführung in das Steuerrecht

—> kann mit Einführung in das Steuerrecht angerechnet werden

-              Europäisches Wirtschsprivatrecht

—> kann mit Europarecht und GLZR angerechnet werden

-              Gesellschaftsrecht

—> kann mit Unternehems und Gesellschaftsrecht angerechnet werden

 

Bachelorarbeit:

Mittlerweile kannst du deine Bachelorarbeit ebenfalls anrechnen. Hier ist zu beachten, dass die Arbeit sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Themen abdeckt. Dabei empfehlen wir eine rechtswissenschaftliche Arbeit zu verfassen, in der auch wirtschaftliche Thematiken beleuchtet werden. Vorab solltest du die Anrechnung auch mit deinem Betreuer abklären lassen. 

Tipp: Fächer wie Einführung in die Rechtswissenschaften, Europarecht, Strafrecht, … kannst du dir in WiSo einfach als freies Wahlfach anrechnen lassen. 
Achte aber darauf, sobald du ein Fach angerechnet hast, kannst du es nicht mehr rückgängig machen und auch nicht deine Note nochmal verbessern. Auch ist nur eine einmalige Anrechung möglich, sprich wenn du die Steuerrechts SBWL in WiSo machst, kannst du dir Einführung ins Steuerrecht zwar auf die SBWL anrechnen aber nicht auch als freies Wahlfach.

 

Keine Anrechnung möglich:

1)        „Standards rechtswissenschaftlichen Arbeitens“ kannst du dir nicht auf WiSo anrechnen, da die Inhalte leider sehr voneinander abweichen.

2)        Das „Juristische Wahlfach“ im WiRe Studium erlaubt ebenfalls keine Anrechnung.

 

Viel Erfolg bei deinem Doppelstudium :) 

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aktualisiert am 26.01.2026
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