Finanzielle Unterstützungen für Studierende
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Studieren kann finanziell herausfordernd sein. Neben Studiengebühren fallen Kosten für Miete, Lebensmittel, Energie oder Lernmaterialien an. Die gute Nachricht: Es gibt verschiedene finanzielle Unterstützungen, die Studierenden zur Verfügung stehen. Dieser Überblick zeigt dir, welche Förderungen es gibt, wie und wann du sie beantragen kannst und für wen sie gedacht sind. Grundsätzlich lassen sich diese Unterstützungen in zwei Gruppen einteilen:
• staatliche und externe Förderungen
• Förderungen und Stipendien direkt an der WU
1. Staatliche und externe Förderungen
Studienbeihilfe
Die Studienbeihilfe ist die wichtigste staatliche Förderung für Studierende und bietet eine monatliche finanzielle Unterstützung für sozial bedürftige Studierende.
Voraussetzungen
Um Studienbeihilfe zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend sind vor allem die soziale Bedürftigkeit und der Studienfortschritt.
Zu den wichtigsten Kriterien zählen:
• Einkommensgrenzen: berücksichtigt werden das Einkommen der Eltern bzw. der Studierenden sowie die Familiensituation
• Staatsbürgerschaft: österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung lt. Studienförderungsgesetz
• Studienstatus: Zulassung zu einem Studium und Bezahlung des ÖH-Beitrags
• Studienerfolg: ausreichender Studienfortschritt (z. B. 30 ECTS im ersten Studienjahr)
• Studienwechsel: maximal zwei Studienwechsel, nicht nach dem dritten Semester (Ausnahmen möglich)
• Kein gleichwertiger Abschluss (außer Übergänge z.B. Bachelor → Master)
• Altersgrenze: Studienbeginn grundsätzlich vor dem 33. Lebensjahr (Ausnahmen bis 38 Jahre)
? Tipp: Auch viele EU-/EWR-Studierende können Anspruch auf Studienbeihilfe haben – zum Beispiel, wenn sie ein Daueraufenthaltsrecht in Österreich (nach fünf Jahren) haben oder
eine österreichische Schulausbildung abgeschlossen haben
.Höhe der Studienbeihilfe
Die Höhe der Studienbeihilfe hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der Wohnsituation, dem Einkommen der Eltern oder familiären Umständen. Der Grundbetrag beträgt derzeit 431 € pro Monat. Zusätzlich können verschiedene Zuschläge gewährt werden, zum Beispiel:
• Zuschläge bei besonderen Lebenssituationen (z. B. Vollwaise, verheiratet, auswärtiger
Wohnort, über 24 Jahre)
• 154 € pro Kind
• 38 € Zuschlag bis zum 27. Lebensjahr
• 309 € Zuschlag bis zum 24. Lebensjahr
Unterhaltsleistungen der Eltern sowie bestimmte Freibeträge werden bei der Berechnung berücksichtigt.
? Hinweis: Wenn du wissen möchtest, wie viel dir konkret zustehen könnte, kannst du den Stipendienrechner der Arbeiterkammer nutzen.
Antrag und Fristen
Die Studienbeihilfe muss aktiv innerhalb der Frist beantragt werden. Dies kann man online
über stipendium.at (mit ID Austria) oder per Formular (PDF) per Post oder durch Einwurf bei
der zuständigen Stipendienstelle.
Antragsfristen:
• Wintersemester: 20. September – 15. Dezember
• Sommersemester: 20. Februar – 15. Mai
Studienbeihilfe nach Selbsterhalt
Die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt ist eine Sonderform der Studienbeihilfe für Studierende, die sich vor Beginn ihres Studiums mehrere Jahre selbst finanziert haben. In diesem Fall wird
das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt, sondern nur das eigene Einkommen bzw. das Einkommen einer Partnerin oder eines Partners.
Voraussetzungen
Studierende gelten als Selbsterhalter: innen, wenn sie vor dem Bezug der Studienbeihilfe:
• mindestens 4 Jahre (48 Monate) gearbeitet haben
• in dieser Zeit jährlich mindestens 11.000 € verdient habenBestimmte Zeiten können ebenfalls angerechnet werden, etwa:
• Präsenz- oder Zivildienst
• Dienste nach dem Freiwilligengesetz
• Lehrzeiten oder Waisenpension (bei entsprechender Höhe)
Zusätzlich gelten hier die allgemeinen Voraussetzungen der Studienbeihilfe, etwa
Studienerfolg und Studienstatus.
? Eine Besonderheit betrifft die Altersgrenze: Die reguläre Grenze von 33 Jahren bei
Studienbeginn kann sich erhöhen, wenn man sich länger selbst erhalten hat.
Höhe der Förderung
Die Förderung ist meist höher als bei der regulären Studienbeihilfe. Die maximale Studienbeihilfe beträgt derzeit:
• bis zu 1.082 € pro Monat
• bis zu 1.121 € pro Monat ab dem 27. Lebensjahr
Zusätzliche Erhöhungen sind möglich, zum Beispiel:
• 157,08 € Zuschlag, wenn Studierende für ein Kind unterhaltspflichtig sind
• Zuschläge für Studierende mit Behinderung
Studienabschluss-Stipendium (SAS)
Das Studienabschluss-Stipendium richtet sich an berufstätige Studierende, die kurz vor dem Abschluss ihres Studiums stehen. Es ermöglicht, die Berufstätigkeit vorübergehend zu beenden, um sich vollständig auf den Studienabschluss zu konzentrieren.
Voraussetzungen
Ein Studienabschluss-Stipendium kann gewährt werden, wenn:
• nur noch wenige Prüfungen fehlen
o maximal 20 ECTS, wenn zusätzlich eine Diplom- oder Masterarbeit zu
schreiben ist
o maximal 40 ECTS, wenn keine Abschlussarbeit vorgesehen ist (z. B.
Bachelorstudium)
• die Diplom- oder Masterarbeit bereits begonnen wurde (falls erforderlich)• in den letzten 48 Monaten mindestens 36 Monate gearbeitet wurde (mindestens
halbbeschäftigt)
• die Berufstätigkeit während des Stipendiums beendet wird
• in den letzten 48 Monaten keine Studienbeihilfe bezogen wurde
• bei Zuerkennung das 41. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde
• noch kein Studium abgeschlossen wurde (Ausnahme: Übergang Bachelor → Master)
Höhe und Dauer
Das Studienabschluss-Stipendium beträgt derzeit zwischen 850 € und 1.457 € pro Monat, abhängig vom Einkommen im vorherigen Kalenderjahr. Die Förderung wird für maximal 18 Monate gewährt Falls während des Studiums Studiengebühren anfallen, kann außerdem ein Studienzuschuss von bis zu 363,36 € pro Semester gewährt werden.
? Wichtig:
• Der Studienabschluss muss spätestens 12 Monate nach der letzten Auszahlung
nachgewiesen werden, sonst kann das Stipendium zurückgefordert werden.
• Eine Studienabschlussgebühr kann nur einmal gewährt werden
2. Förderungen und Stipendien an der WU
Neben staatlichen Förderungen bietet auch die WU Wien eigene Unterstützungsprogramme
und Stipendien für Studierende an.
ÖH WU Sozialaktion
Die ÖH WU Sozialaktion ist eine einmalige finanzielle Unterstützung für Studierende mit sozialer Förderungswürdigkeit.
• Förderhöhe: 600–1600 €
• Antragszeitraum: 1.- 30. April
• Auszahlung: Mitte Mai
Voraussetzungen (Kurzüberblick):
• Persönliche Voraussetzungen (WU-Student, mind. 16 ECTS, Mindeststudienerfolg von 16 ECTS / 8 bei geringfügiger Arbeit…)• Ökonomische Voraussetzungen (mind. 5 Wochenstunden Arbeit in den letzten 3 Monaten, Berücksichtigung des Elterneinkommens…) Wenn die Voraussetzungen überprüft wurden, kommt es weiterführend zu einer individuellen Prüfung des Antrags, bei der eigenen Konsumausgaben berücksichtigt und evaluiert werden.
Mehr Informationen findest du auf unserer Webseite.
WU-Leistungsstipendium
Das Leistungsstipendium richtet sich an Studierende mit sehr guten Studienleistungen.
• Förderhöhe: mindestens 750 €
• Antragszeitraum: Montag, 5. Oktober 2026 bis Freitag, 16. Oktober 2026 (12:00 Uhr) online in den Online Student Services (OSS)
Voraussetzungen (Kurzüberblick):
• Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedsstaates oder Gleichstellung
• ordentliche/r Studierende/r an der WU (Bachelor und Master)
• Anspruchsdauer des Studiums eingehalten
• Sehr guter Notendurchschnitt (je nach Programm) – Beispiele:
o BaWiso: mind. 52 ECTS im Studienjahr und Notendurchschnitt bis 1,5
o BaWire: mind. 52 ECTS im Studienjahr und Notendurchschnitt bis 1,7
o BBE: mind. 52 ECTS im Studienjahr und Notendurchschnitt 1,0
Mehr Infos unter:
https://www.wu.ac.at/fileadmin/wu/h/students/anerkennung/stipendien/Ausschreibung_Leistu
ngsstipendium_2026.pdf
WU-Mobilitätsstipendien
Mobilitätsstipendien sollen Studierende in ihren Auslandsaufenthalten unterstützen. Dazu zählen das Auslandssemester, Auslandspraktika und International Short Programs (ISP).
Die Programme sind unter anderem:
• Erasmus+: verfügbar für EU-Mitgliedstaaten und ausgewählte Partnerländer (Austauschsemester/-jahr & Auslandspraktikum)
• Swiss European Mobility Programme (SEMP): verfügbar für Schweiz (Austauschsemester)
• CEEPUS Grant: für Partneruniversitäten in Zentral- und Osteuropa (Austauschsemester)
• WU Mobility Grant: verfügbar für Großbritannien, Übersee und ausgewählte weitere Länder (Austauschsemester/-jahr & International Short Programs)• WU Mobility Grant – Special Support: zusätzliche Unterstützung für Studierende mit finanziellen Schwierigkeiten (Austauschsemester/-jahr mit zusätzlicher
Förderung) Die Organisation erfolgt dabei über das International Office der WU. Mehr Infos zu den einzelnen Stipendien findet ihr hier:
https://www.wu.ac.at/studierende/study-internationally/financial-aid-bachelor-master
Talenta – Preis für Abschlussarbeiten
Talenta ist ein Preis der Stadt Wien für besonders herausragende Abschlussarbeiten.
Kurzübersicht:
• Preisgeld für ausgezeichnete Arbeiten
• Bachelorarbeiten werden von Departments nominiert
• keine eigenständige Bewerbung notwendig
Mehr Infos dazu hier: https://www.wu.ac.at/studierende/mein-
studium/bachelorguide/bachelorguide-fuer-deutschsprachige-programme/stipendien-
foerderungen/talenta
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten
Je nach persönlicher Situation gibt es darüber hinaus weitere Unterstützungs- und Beratungsangebote. Besonders in finanziellen oder sozialen Krisensituationen stehen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung, die bei akuten Problemen unterstützen können – etwa, wenn es um Mietkosten, Lebensmittel oder Energiekosten geht.
Wenn du unsicher bist, welche Unterstützung für dich infrage kommt oder wo du diese beantragen kannst, melde dich gerne bei uns. Du kannst uns jederzeit per E-Mail unter soziales@oeh-wu.at (oder luis.lambert@oeh-wu.at) kontaktieren oder persönlich bei unserem Beratungstag am 19. März von 12:00 bis 14:00 Uhr im Student Hub der ÖH WU vorbeikommen. Dort können wir deine Fragen klären und dir dabei helfen, passende Unterstützungsangebote zu finden.
Wir freuen uns auf Euch!