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Beihilfen und Rechtliches

Finanzielle Unterstützungen für Studierende

Studieren kann finanziell herausfordernd sein. Neben Studiengebühren fallen Kosten für Miete, Lebensmittel, Energie oder Lernmaterialien an. Die gute Nachricht: Es gibt verschiedene finanzielle Unterstützungen, die Studierenden zur Verfügung stehen.

Dieser Überblick zeigt dir, welche Förderungen es gibt, wie und wann du sie beantragen kannst und für wen sie gedacht sind. Grundsätzlich lassen sich diese Unterstützungen in zwei Gruppen einteilen:

  • staatliche und externe Förderungen
  • Förderungen und Stipendien direkt an der WU
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aktualisiert am 16.03.2026
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1. Staatliche und externe Förderungen

Studienbeihilfe

Die Studienbeihilfe ist die wichtigste staatliche Förderung für Studierende und bietet eine monatliche finanzielle Unterstützung für sozial bedürftige Studierende.

Voraussetzungen

Um Studienbeihilfe zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend sind vor allem die soziale Bedürftigkeit und der Studienfortschritt.

Zu den wichtigsten Kriterien zählen:

  • Einkommensgrenzen: berücksichtigt werden das Einkommen der Eltern bzw. der Studierenden sowie die Familiensituation
  • Staatsbürgerschaft: österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung lt. Studienförderungsgesetz
  • Studienstatus: Zulassung zu einem Studium und Bezahlung des ÖH-Beitrags
  • Studienerfolg: ausreichender Studienfortschritt (z. B. 30 ECTS im ersten Studienjahr)
  • Studienwechsel: maximal zwei Studienwechsel, nicht nach dem dritten Semester (Ausnahmen möglich)
  • Kein gleichwertiger Abschluss (außer Übergänge z.B. Bachelor → Master) 
  • Altersgrenze: Studienbeginn grundsätzlich vor dem 33. Lebensjahr (Ausnahmen bis 38 Jahre)

? Tipp: Auch viele EU-/EWR-Studierende können Anspruch auf Studienbeihilfe haben – zum Beispiel, wenn sie ein Daueraufenthaltsrecht in Österreich (nach fünf Jahren) haben oder eine österreichische Schulausbildung abgeschlossen haben.

 

Höhe der Studienbeihilfe

Die Höhe der Studienbeihilfe hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der Wohnsituation, dem Einkommen der Eltern oder familiären Umständen.

Der Grundbetrag beträgt derzeit 431 € pro Monat. Zusätzlich können verschiedene Zuschläge gewährt werden, zum Beispiel:

  • Zuschläge bei besonderen Lebenssituationen (z. B. Vollwaise, verheiratet, auswärtiger Wohnort, über 24 Jahre)
  • 154 € pro Kind
  • 38 € Zuschlag bis zum 27. Lebensjahr
  • 309 € Zuschlag bis zum 24. Lebensjahr

Unterhaltsleistungen der Eltern sowie bestimmte Freibeträge werden bei der Berechnung berücksichtigt.

? Hinweis: Wenn du wissen möchtest, wie viel dir konkret zustehen könnte, kannst du den Stipendienrechner der Arbeiterkammer nutzen.

 

Antrag und Fristen

Die Studienbeihilfe muss aktiv innerhalb der Frist beantragt werden. Dies kann man online über stipendium.at (mit ID Austria) oder per Formular (PDF) per Post oder durch Einwurf bei der zuständigen Stipendienstelle.

Antragsfristen:

  • Wintersemester: 20. September – 15. Dezember
  • Sommersemester: 20. Februar – 15. Mai

 

Studienbeihilfe nach Selbsterhalt

Die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt ist eine Sonderform der Studienbeihilfe für Studierende, die sich vor Beginn ihres Studiums mehrere Jahre selbst finanziert haben. In diesem Fall wird das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt, sondern nur das eigene Einkommen bzw. das Einkommen einer Partnerin oder eines Partners.

 

Voraussetzungen

Studierende gelten als Selbsterhalter: innen, wenn sie vor dem Bezug der Studienbeihilfe:

  • mindestens 4 Jahre (48 Monate) gearbeitet haben
  • in dieser Zeit jährlich mindestens 11.000 € verdient haben

 

Bestimmte Zeiten können ebenfalls angerechnet werden, etwa:

  • Präsenz- oder Zivildienst
  • Dienste nach dem Freiwilligengesetz
  • Lehrzeiten oder Waisenpension (bei entsprechender Höhe)

Zusätzlich gelten hier die allgemeinen Voraussetzungen der Studienbeihilfe, etwa Studienerfolg und Studienstatus.

? Eine Besonderheit betrifft die Altersgrenze: Die reguläre Grenze von 33 Jahren bei Studienbeginn kann sich erhöhen, wenn man sich länger selbst erhalten hat.

 

Höhe der Förderung

Die Förderung ist meist höher als bei der regulären Studienbeihilfe.

Die maximale Studienbeihilfe beträgt derzeit:

  • bis zu 1.082 € pro Monat
  • bis zu 1.121 € pro Monat ab dem 27. Lebensjahr

Zusätzliche Erhöhungen sind möglich, zum Beispiel:

  • 157,08 € Zuschlag, wenn Studierende für ein Kind unterhaltspflichtig sind
  • Zuschläge für Studierende mit Behinderung

 

Studienabschluss-Stipendium (SAS)

Das Studienabschluss-Stipendium richtet sich an berufstätige Studierende, die kurz vor dem Abschluss ihres Studiums stehen. Es ermöglicht, die Berufstätigkeit vorübergehend zu beenden, um sich vollständig auf den Studienabschluss zu konzentrieren.

 

Voraussetzungen

Ein Studienabschluss-Stipendium kann gewährt werden, wenn:

  • nur noch wenige Prüfungen fehlen
    • maximal 20 ECTS, wenn zusätzlich eine Diplom- oder Masterarbeit zu schreiben ist
    • maximal 40 ECTS, wenn keine Abschlussarbeit vorgesehen ist (z. B. Bachelorstudium)
  • die Diplom- oder Masterarbeit bereits begonnen wurde (falls erforderlich)
  • in den letzten 48 Monaten mindestens 36 Monate gearbeitet wurde (mindestens halbbeschäftigt)
  • die Berufstätigkeit während des Stipendiums beendet wird
  • in den letzten 48 Monaten keine Studienbeihilfe bezogen wurde
  • bei Zuerkennung das 41. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde
  • noch kein Studium abgeschlossen wurde (Ausnahme: Übergang Bachelor → Master)

 

Höhe und Dauer

Das Studienabschluss-Stipendium beträgt derzeit zwischen 850 € und 1.457 € pro Monat, abhängig vom Einkommen im vorherigen Kalenderjahr.

Die Förderung wird für maximal 18 Monate gewährt 

Falls während des Studiums Studiengebühren anfallen, kann außerdem ein Studienzuschuss von bis zu 363,36 € pro Semester gewährt werden.

? Wichtig

·      Der Studienabschluss muss spätestens 12 Monate nach der letzten Auszahlung nachgewiesen werden, sonst kann das Stipendium zurückgefordert werden. 

·      Eine Studienabschlussgebühr kann nur einmal gewährt werden

  

2. Förderungen und Stipendien an der WU

Neben staatlichen Förderungen bietet auch die WU Wien eigene Unterstützungsprogramme und Stipendien für Studierende an.

 

ÖH WU Sozialaktion

Die ÖH WU Sozialaktion ist eine einmalige finanzielle Unterstützung für Studierende mit sozialer Förderungswürdigkeit. 

·      Förderhöhe: 600–1600 €

·      Antragszeitraum: 1.- 30. April

·      Auszahlung: Anfang-Mitte Mai

Voraussetzungen (Kurzüberblick):

·      Persöhnliche Voraussetzungen (WU-Student, mind. 16 ECTS, Mindeststudienerfolg von 16 ECTS / 8 bei geringfügiger Arbeit…)

·      Ökonomische Voraussetzungen (mind. 5 Wochenstunden Arbeit in den letzten 3 Monaten, Berücksichtigung des Elterneinkommens…)

Wenn die Voraussetzungen überprüft wurden, kommt es weiterführend zu einer individuellen Prüfung des Antrags, bei der eigenen Konsumausgaben berücksichtigt und evaluiert werden. 

Mehr Informationen unter: https://oeh-wu.at/service/beihilfen-und-rechtliches/oeh-wu-unterstuetzungspaket-2025

 

WU-Leistungsstipendium

Das Leistungsstipendium richtet sich an Studierende mit sehr guten Studienleistungen.

·      Förderhöhe: mindestens 750 €

·      Antragszeitraum: Montag, 5. Oktober 2026 bis Freitag, 16. Oktober 2026 (12:00 Uhr) online in den Online Student Services (OSS)

Voraussetzungen (Kurzüberblick):

  • Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedsstaates oder Gleichstellung
  • ordentliche/r Studierende/r an der WU (Bachelor und Master)
  • Anspruchsdauer des Studiums eingehalten
  • Sehr guter Notendurchschnitt (je nach Programm) – Beispiele:
    • BaWiso: mind. 52 ECTS im Studienjahr und Notendurchschnitt bis 1,5
    • BaWire: mind. 52 ECTS im Studienjahr und Notendurchschnitt bis 1,7
    • BBE: mind. 52 ECTS im Studienjahr und Notendurchschnitt 1,0

Mehr Infos unter: https://www.wu.ac.at/fileadmin/wu/h/students/anerkennung/stipendien/Ausschreibung_Leistungsstipendium_2026.pdf

 

WU-Mobilitätsstipendien

Mobilitätsstipendien sollen Studierende in ihren Auslandsaufenthalten unterstützen. Dazu zählen das Auslandssemester, Auslandspraktika und International Short Programs (ISP).

Die Programme sind unter anderem:

  • Erasmus+: verfügbar für EU-Mitgliedstaaten und ausgewählte Partnerländer (Austauschsemester/-jahr & Auslandspraktikum)
  • Swiss European Mobility Programme (SEMP): verfügbar für Schweiz (Austauschsemester)
  • CEEPUS Grant: für Partneruniversitäten in Zentral- und Osteuropa (Austauschsemester)
  • WU Mobility Grant: verfügbar für Großbritannien, Übersee und ausgewählte weitere Länder (Austauschsemester/-jahr & International Short Programs)
  • WU Mobility Grant – Special Support: zusätzliche Unterstützung für Studierende mit finanziellen Schwierigkeiten (Austauschsemester/-jahr mit zusätzlicher Förderung)

Die Organisation erfolgt dabei über das International Office der WU. 

Mehr Infos zu den einzelnen Stipendien findet ihr hier: https://www.wu.ac.at/studierende/study-internationally/financial-aid-bachelor-master

 

Talenta – Preis für Abschlussarbeiten

Talenta ist ein Preis der Stadt Wien für besonders herausragende Abschlussarbeiten.

Kurzübersicht:

  • Preisgeld für ausgezeichnete Arbeiten
  • Bachelorarbeiten werden von Departments nominiert
  • keine eigenständige Bewerbung notwendig

Mehr Infos dazu hier: https://www.wu.ac.at/studierende/mein-studium/bachelorguide/bachelorguide-fuer-deutschsprachige-programme/stipendien-foerderungen/talenta

 

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten

Je nach persönlicher Situation gibt es darüber hinaus weitere Unterstützungs- und Beratungsangebote. Besonders in finanziellen oder sozialen Krisensituationen stehen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung, die bei akuten Problemen unterstützen können – etwa, wenn es um Mietkosten, Lebensmittel oder Energiekosten geht.

Wenn du unsicher bist, welche Unterstützung für dich infrage kommt oder wo du diese beantragen kannst, melde dich gerne bei uns. Du kannst uns jederzeit per E-Mail unter soziales@oeh-wu.at kontaktieren oder persönlich bei unserem Beratungstag am 19. März von 12:00 bis 14:00 Uhr im Student Hub der ÖH WU vorbeikommen. Dort können wir deine Fragen klären und dir dabei helfen, passende Unterstützungsangebote zu finden.

Wir freuen uns auf Euch!

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aktualisiert am 16.03.2026
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