Entlastungsmaßnahmen der Regierung
Vor kurzem beschloss die Regierung Entlastungsmaßnahmen, um zu versuchen die Teuerung in vielen Bereichen abzufedern.
Hier erfährst du welche Maßnahmen bisher im Gespräch waren und welche Voraussetzungen es für die Auszahlungen gibt, auch wenn diese voraussichtlich keinen großen Effekt auf die aktuelle Lage haben werden.
Energiegutschein:
Der Energiegutschein ist gerade ein viel diskutiertes Thema. Wir verraten dir, wann der Energiegutschein eingelöst werden darf:
· Du hattest zwischen 15.3.2022 - 30.6.2022 an mindestens einem Tag deinen Hauptwohnsitz an dieser Adresse.
· Du bist zahlende Kundin/zahlender Kunde eines Stromlieferanten.
· Du überschreitest eine bestimmte Einkommensgrenze nicht:
Einpersonenhaushalte: Brutto 55.000 € pro Jahr beziehungsweise Brutto 5.670 € pro Monat.
o Mehrpersonenhaushalt: Brutto 110.000 € pro Jahr, Brutto 11.340 € pro Monat für alle in diesem Haushalt lebenden Personen gemeinsam.
Als Mehrpersonenhaushalt gilt jeder der im gemeinsamen Haushalt lebt und bis 15.3.2022 18 wurde.
Dein Einkommen kannst du wie folgt überprüfen: es ist dir auf deinem Einkommensteuerbescheid in der Zeile „Gesamtbetrag der Einkünfte“ 2019+2020 ersichtlich.
Solltest du in den Jahren 2019 und 2020 nicht erwerbstätig gewesen sein, aber im Jahr 2021 schon, dann solltest du auf die Kennzahl 245 schauen. Falls du mehrere Lohnzettel hast, kannst du diese dann einfach addieren (einsehbar auf Finanzonline).
Allgemeine Infos findest du auf oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich oder auf den zugestellten Briefen. Man kann diese auch online auf dieser Homepage beantragen oder unter diese Rufnummer anrufen: 050233798.
Wird der Energiekostenausgleich bewilligt, wird der Betrag automatisch an den Stromlieferanten übermittelt und von der Jahresabrechnung abgezogen.
Klimabonus:
Als Klimabonus erhalten alle 250 € als Erhöhung vom ursprünglich geplanten Betrag.
Dazu soll es nochmal 250 € als Einmalzahlung geben. Kinder erhalten die Hälfte, also 125 €. Die Auszahlung erfolgt vermutlich im Herbst, voraussichtlich im Oktober.
Familienbeihilfe:
Auch bei der Familienbeihilfe soll es eine zusätzliche einmalige Auszahlung von 180 € geben. Die Kriterien dafür bleiben wie gewohnt. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im August/September.
Studienbeihilfe:
Auch hier bleiben die Kriterien wie gewohnt. 300 € soll es als Einmalzahlung für alle geben, die Studienbeihilfe beziehen.