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Beihilfen und Rechtliches

Mensa M

Vergünstigungen für das Mittagessen

Mit dem Mensa M wollen wir sozial bedürftige Studierende durch eine Vergünstigung des Mensa Menüs unterstützen!

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aktualisiert am 21.08.2024
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Wann erhalte ich eine Unterstützung und wie hoch ist sie?

Pro Semester kannst du einen Antrag auf Unterstützung stellen. Ab dem 1. September 2024 erhältst du einen Zuschuss von 2,00 € pro Mensa-Menü.

Wer ist berechtigt, das Mensa M zu beziehen?

Studierende sind berechtigt, das Mensa M zu nutzen, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Studienbeihilfe: Du beziehst Studienbeihilfe (Nachweis durch Bescheid der zuständigen Behörde).
  • BAföG: Du beziehst BAföG.
  • Rezeptgebührenbefreiung: Du bist von den Rezeptgebühren befreit (Nachweis durch aktuelle Bestätigung des Sozialversicherungsträgers).
  • GIS-Gebührenbefreiung: Du bist von den GIS-Gebühren befreit.
  • Mindestsicherung: Du beziehst Mindestsicherung.
  • Ausgleichszulage: Du erhältst eine Ausgleichszulage (z.B. Waisenpension oder Halbwaisenpension).
  • Selbsterhalter-Stipendium: Du beziehst ein Selbsterhalter-Stipendium.
  • Geringes Budget für Speisen: Du hast nicht mehr als 170,00 € pro Monat für Speisen zur Verfügung.**

Was muss ich tun, um das Mensa M zu erhalten?

Den Antrag auf das Mensa M kannst du jeden Montag und Mittwoch im ÖH WU Beratungszentrum stellen. Bitte bringe die erforderlichen Nachweise mit.

Wie funktioniert das Mensa M?

Der Zuschuss wird auf deinen Studierendenausweis geladen und automatisch von deinem Mensa-Menü abgezogen. Du bestellst also wie gewohnt in der Mensa dein Menü und zahlst mit deinem Studierendenausweis.

Hast du noch Fragen?

Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne unter soziales@oeh-wu.at melden!

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aktualisiert am 21.08.2024
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