Beihilfen und Rechtliches
Mensa M
Vergünstigungen für das Mittagessen
Mit dem Mensa M wollen wir sozial bedürftige Studierende durch eine Vergünstigung des Mensa Menüs unterstützen!
Wann erhalte ich eine Unterstützung und wie hoch ist sie?
Pro Semester kann ein Antrag gestellt werden. Du erhältst dann € 1,00 Zuschuss zu deinem Mensa Menü.
Zum Bezug des Mensa M berechtig sind Studierende, die
- Studienbeihilfe beziehen (Nachweis: Bescheid der zuständigen Behörde),
- BAföG beziehen,
- rezeptgebührenbefreit sind (Nachweis: aktuelle Bestätgung durch den Sozialversicherungsträger),
- GIS-gebührenbefreit sind,
- Mindestsicherungs beziehen,
- Ausgleichzulage beziehen (z.B. Waisenpension & Halbwaisenpension) oder
- Selbsterhalter-Stipendium beziehen.
- nicht mehr als €170,00 pro Monat für Speisen zur Verfügung haben
Was muss ich tun, um das Mensa M zu erhalten?
Den Antrag auf das Mensa M kannst du jeden Montag und Mittwoch bei uns im ÖH WU BeratungsZentrum stellen!
Wie funktioniert das Mensa M?
Der Rabatt wird auf deinen Studierendenausweis gespielt und automatisch abgezogen. Du bestellst also in der Mensa dein Menü und bezahlst mit deinem Studierendenausweis wie gewohnt!
Bei Fragen kannst du dich gerne unter soziales@oeh-wu.at melden!