Sozialfonds der BV
Worum handelt es sich bei diesem Fonds?
Alle Studierende, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, können durch den Sozialfonds der ÖH-Bundesvertretung unterstützt werden. Die Mittel des Sozialfonds stammen jeweils zu einem Drittel vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW), von der ÖH-Bundesvertretung und deiner ÖH WU.
Wann erhalte ich eine Unterstützung und wie hoch ist sie?
Pro Studienjahr kann ein Antrag gestellt und bis zu 1.200,- Euro erhalten werden, wenn du
- von keiner anderen Stelle eine ausreichende Unterstützung erhältst,
- nicht mehr bei den Eltern wohnst,
- keine Studienbeihilfe beziehst,
- in den letzten beiden Semestern mindestens 16 ECTS oder acht Semesterstunden nachweisen kannst (Studierende mit Kind oder Behinderung: acht ECTS oder vier Semesterstunden),
- die doppelte Mindeststudiendauer nicht überschritten hast (d.h. maximal im 12. Semester im Bachelorstudium oder maximal im 8. Semester im Masterstudium zum Zeitpunkt der Antragstellung) und
- noch kein Studium abgeschlossen hast, sofern kein weiterführendes fachverwandtes Studium betrieben wird oder sich durch das Studium die Berufsaussichten wesentlich verbessern.
Hinsichtlich der Studiendauer werden Kindererziehungszeiten, Berufstätigkeit (mehr als Halbbeschäftigung), Krankheit, Behinderung, universitätsbedingte Verzögerungen oder andere unabwendbare Gründe berücksichtigt.
Außerordentliche Studierende können im zweiten Semester eine Unterstützung erhalten, wenn sie aus dem ersten Semester mindestens acht Semesterstunden (Studienberechtigungsprüfung) oder mindestens eine positive Prüfung (Vorstudienlehrgang) nachweisen.
Zusätzlich kann aus dem Kinderbetreuungsfonds pro Kind und Studienjahr höchstens 1.200,- Euro bezogen werden. Dazu sind die Geburtsurkunde des Kindes, eine Bestätigung der Kinderbetreuungseinrichtung und der Nachweis der tatsächlich geleisteten monatlichen Kosten erforderlich. Aufwendungen für Essen etc. können nicht übernommen werden.
Für Studierende, die zu mindestens 50 % behindert sind und die in den vergangenen beiden Semestern mindestens acht ECTS oder vier Semesterstunden absolviert haben (Die anderen, oben aufgezählten Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden!), besteht die Möglichkeit, die durch ihr Studium anfallenden Mehrkosten bis höchstens 4.000,- Euro rückerstattet zu bekommen. Von anderen Einrichtungen gewährte Unterstützungen werden angerechnet, außerdem müssen die tatsächlich angefallenen Mehrkosten nachgewiesen werden. Bei Unterstützungen im Voraus ist ein entsprechender Finanzierungsplan vorzulegen.
Wo bekomme ich die Antragsformulare und wo muss ich sie abgeben?
Das Antragsformular bekommst du online. Ausgefüllt und mit Kopien der not-wendigen Dokumente versehen (welche genau erforderlich sind, steht auf dem Antragsformular), schickst du den Antrag an das Sozialreferat der ÖH-Bundesvertretung (Taubstummengasse 7–9, 4.Stock, 1040 Wien).
Viele Informationen findest du auch in unserer Sozialbroschüre! Bei Fragen kannst du dich gerne unter soziales@oeh-wu.at bei uns melden.